Folgende ausgewählte Patienteninformationen möchten wir Ihnen vorstellen:
Hausarztverträge
Seit 1. März 2005 führen die ersten Krankenkassen Hausarztmodelle unterschiedlicher Zielsetzung und Regulierungen ein. Sinn ist die Unterstützung der Lotsenfunktion des Hausarztes durch das Gesundheitssystem.Diese Funktion ist nicht neu und wird von Ihnen ganz selbstverständlich im Rahmen der Besprechungen und der gemeinsamen Entscheidungsfindung des Untersuchungsablaufs in der Praxis wahrgenommen.
Vorteile für den Patienten sind nicht nur finanziellen Anreize der Krankenkassen wie die Reduzierung von Zuzahlungen oder die Befreiung von der Praxisgebühr. Auch neue Vorsorgeuntersuchungen wie Ultraschallvorsorge und jährliche Checkupuntersuchungen (standart in der GKV sind alle 2 Jahre) konnten mit mehreren Krankenkassen vereinbart werden.
Ab Juli 2009 müssten alle Krankenkassen mit Verbänden "die mindestens 50% aller Hausärzte repräsentiern" - bei uns in Bayern ist das alleine der Bayerische Hausärzteverband - solche Verträge schliessen. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds und der neuen, um 30% verminderten Vergütung der ärztlichen Leistungen und dem faktischen Wegfall der Vergütung von Sonderleistungen wie auch dem Hausbesuch ist ohne den Hausärztverträgen die bayerische Hausarztpraxis nicht überlebensfähig. In ganz Bayern haben seit April 2009 gesetzlich versicherte Patienten, die keinem Hausarztvertrag beigetreten sind, ein erheblich reduziertes Leistungsspektrum (das gesetzlich verordnete) der Hausarztpraxen zur Verfügung.
Nachdem Mitte 2010 fast alle Krankenkassen zu einer hausarztzentrierten Versorgung per Schiedsgerichtsbeschluß gezwungen wurden, haben die meisten Krankenkassen durch diverse Boykottmaßnahmen die Anwendung des Vertrags wesentlich behindert. Das führte dazu, daß nach der Gesetzesänderung im November 2010, bei der der HzV die gesetzliche Grundlage entrissen wurde, der Umstieg in ein freies System versucht wurde. das weitere lesen Sie im Menüpunkt Umstieg.
Zuzahlungen
Die Praxisgebühr ist nicht die einzige Zuzahlung für Patienten. Auch wem der Arzt Medikamente verschreibt, muss in die Tasche greifen. Außerdem fallen im Krankenhaus Zuzahlungen an: Das kann sich summieren und insgesamt zu einer echten Belastung für Patienten werden.
Damit die Kosten nicht aus dem Ruder laufen, gibt es Obergrenzen für die Zuzahlung: Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf zwei Prozent des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Für chronisch Kranke liegt die Obergrenze bei einem Prozent. Außerdem mindern Freibeträge für Kinder und nicht berufstätige Ehepartner das zugrunde gelegte Einkommen - das soll die Familien entlasten. In Zukunft heißt es also: Belege sammeln - vom Arzt, vom Apotheker, aus dem Krankenhaus, vom Zahnarzt ... - damit können die Patienten später eine Rückerstattung beantragen. Doch Achtung: Belege von nicht erstattungsfähigen Medikamenten gelten nicht!
Neben den Obergrenzen für die Zuzahlung können Patienten außerdem über Bonusregeln der Krankenkassen Geld sparen - vorausgesetzt, ihre Kasse bietet solche an.
Ermäßigungen bei den Praxisgebühren und bei anderen Zuzahlungen können die Kassen zum Beispiel für solche Versicherte gewähren, die regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen oder auf andere Weise gesundheitsbewusst leben. Es lohnt sich, seine Krankenkasse darauf anzusprechen, welche Bonusprogramme sie für ihre Versicherten anbietet.
Medikamente
Grundsätzlich sind alle Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, von der Erstattung durch die Krankenkassen ausgeschlossen.
Darüber hinaus dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, wenn apothekenpflichtige Medikamente mit gleichem Wirkstoffgehalt verfügbar sind: (Schmerzsalben, Schleimlöser etc.)
Dies sind gesetzliche Vorgaben die unabhängig von Wirksamkeit und Verträglichkeit gelten. Nur einige wenige Medikamente stehen auf einer Ausnahmeliste. Diese dürfen dann in begründeten Einzelfällen verordnet werden.
Die Therapieempfehlungen richten sich in unserer Praxis nicht primär an der Verordnungsfähigkeit. Die ärztliche Empfehlung versucht die optimale Therapie für den einzelnen Patienten darzustellen, dabei wird immer auch das Preis-Leistungs-Verhältnis des einzelnen Präparats berücksichtigt. Bei fehlender Verordnungsfähigkeit erhalten Sie ein „Privatrezept" mit IHREM Medikament.
Das Problem teurer Medikamente mit vergleichbar guten Alternativprodukten mit ebenfalls nachgewiesener Wirksamkeit stellt sich seit Anfang 2005 mit den sog. Blutfettsenkern.
Die Firma Pfizer hat unter dem Handelsnahmen Sortis ein solches Medikament auf dem Markt, das jährlich bis zu ca. 200€ teurer ist als der seit 1.1.2005 gültige Festbetrag. Der Patient muss daher seitdem diesen Betrag zuzahlen, wenn er auf diesen Medikament besteht.
Die Aut-Idem-Regel - Das Kreuz auf dem RezeptWie Sie sicher bemerkt haben, bekommen Sie inzwischen nur noch selten das Medikament, dass Ihnen Ihr Arzt auf dem Rezept verordnet hat. Ursache ist eine Einsparmassnahme, die im Grunde richtig und sinnvoll ist: Der Apotheker muss eines der 3 preisgünstigsten Medikamente oder, wenn es einen Rabattvertrag gibt ein spezielles Präparat mit dem gleichen Wirkstoff abgeben. Hiermit sparen die Krankenkassen schätzungsweise mehr als eine Milliarde Euros jährlich ein. Leider Geld, das nicht Ihnen zu Gute kommt sondern im Verwaltungssumpf der Krankenkassen verschwindet.
Die Art der Einsparung ist sicher sinnvoll, da auch Sie sicher nicht bei einer Tankstelle tanken würden, bei der das Benzin doppelt so teuer ist.
Leider führt das bei alten und sehbehinderten Patienten zu Verwirrungen und bei einigen Patienten zu Unverträglichkeiten wegen diverser Hilfsstoffe oder aus anderen ungeklärten Gründen.
Um den Austausch des Medikamentes zu verhindern, wurde dem Arzt die Möglichkeit eingeräumt durch ein Kreuz den Austausch des Medikaments zu verhindern.
Leider ist der Arzt der dieses Kreuz macht, mit dem Regress der Krankenkassen bedroht. Er muss nämlich wirtschaftlich und billig verordnen. Tut er das nicht, kann die Krankenkasse den Differenzbetrag vom Arzt verlangen. Der Arzt muss dann also Ihr Medikament zum Teil bezahlen. Das will er natürlich ebenso wenig wie Sie als Patient.
Heil- und Hilfsmittel
Seit 1. Juli 2004 gilt eine Heilmittelverordnung, deren Auswüchse sich erst langsam zeigen.
Der Dauerfall wurde nicht mehr definiert. Sollte in Einzelfällen eine Dauerbehandlung nötig sein, muss diese durch einen Facharzt für nötig befunden werden und dies auch auf seinem Arztbrief schriftlich als Fall außerhalb der Regelverordnung fixieren. Diese Vorstellung beim Facharzt muss in regelmäßigen Abständen (6 Monate) wiederholt werden.
Disease Management Programm = DMP
Ein Disease-Management-Programm (abgekürzt DMP) ist ein systematisches Behandlungsprogramm für chronisch kranke Menschen, das sich auf die Erkenntnisse der evidenzbasierten Medizin stützt. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden diese Programme auch als strukturierte Behandlungsprogramme oder Chronikerprogramme bezeichnet.
Das Konzept des Disease Managements als zentral organisierte Steuerung von chronisch kranken Patienten stammt ursprünglich aus den USA.
Mit Hilfe von Disease-Management-Programmen sollen
- Patienten, die unter chronischen Krankheiten leiden, durch eine gut abgestimmte, kontinuierliche Betreuung und Behandlung vor Folgeerkrankungen bewahrt werden;
- Haus- und Fachärzte sowie Krankenhäuser, Apotheken und Reha-Einrichtungen koordiniert zusammenarbeiten;
- die Therapieschritte nach wissenschaftlich gesichertem medizinischen Wissensstand aufeinander abgestimmt sein (siehe Evidenzbasierte Medizin);
- mittel- bis langfristig die Leistungsausgaben der Krankenkasse gesenkt werden.
Gegenstand der Disease-Management-Programme sind zur Zeit insbesondere Indikationen, die zu den so genannten Zivilisationskrankheiten gerechnet werden - wie Koronare Herzkrankheit, Asthma, Chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Diabetes mellitus Typ II, um nur einige zu nennen. Diese Krankheiten treten aufgrund der modernen Lebensumstände (schlechte Ernährung, Bewegungsarmut, Stress, Umweltgifte) flächendeckend und häufig auf und stellen daher einen wesentlichen Anteil der medizinischen Versorgungskosten. Allein der Anteil der Diabetiker an der Erwachsenenbevölkerung in Deutschland und Europa wird auf 7 % bis 8 % geschätzt.[2] Entsprechend zielen die begleitenden Maßnahmen der Disease-Management-Programme auf Verhaltensänderungen bei den Patienten ab - gesündere Ernährung, mehr Bewegung, Raucherentwöhnung etc.
Disease Management kann auch bei anderen, nicht zivilisationsbedingten chronischen Krankheiten eingesetzt werden. In Deutschland gibt es zur Zeit (2009) Programme für Brustkrebs und Diabetes mellitus Typ I. (aus: Wikipedia)